Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Jokerstar GmbH für das Jokerstar-Affiliateprogramm
1. Einführung und Geltungsbereich
1.1 Die Jokerstar GmbH, Ziegeleistraße 26, 88255 Baindt, ist Betreiberin der Plattform www.jokerstar.de und stellt ihren Kooperationspartnern zur Bewerbung der Plattform ein Partnerprogramm zur Verfügung, das Jokerstar-Affiliateprogramm.
Hierfür betreibt die Jokerstar GmbH die Jokerstar-Affiliate-Plattform, (nachfolgend „JAP“), mit welcher sie ihren Kooperationspartnern eine Informationsplattform und ein webbasiertes Statistik- und Trackingtool zur Verfügung stellt, das die genaue Erfassung und Abrechnung der erbrachten Vermittlungsleistung für Kooperationspartner ermöglicht.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind ausschließliche Grundlage aller Dienstleistungen und Verträge zwischen der Jokerstar GmbH und dem jeweiligen Kooperationspartner. Die Gültigkeit dieser AGB erstreckt sich des Weiteren auf alle angebotenen Inhalte der JAP.
1.3 Nebenabreden zu sowie Änderungen oder Ergänzungen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Jokerstar GmbH und dem Kooperationspartner bedürfen der Schriftform.
1.4 Die Jokerstar GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit der jeweiligen Kooperationsvereinbarung. Eigene Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Nutzungsbedingungen des Kooperationspartners erkennt die Jokerstar GmbH nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.5 Mit der Bestätigung dieser AGB stimmt der Kooperationspartner der Einhaltung der Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und der für die Jokerstar GmbH geltenden Nebenbestimmungen (einzusehen unter: https://bit.ly/3U0GKSC ) sowie den Werbebestimmungen zu.
2. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
2.1 Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
2.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Kooperationsvertrag ergeben, ist Ravensburg.
3. Definitionen
3.1 Die Jokerstar-Affiliate-Plattform (JAP) ist ein von der Jokerstar GmbH betriebener Mehrwertdienst. JAP bezeichnet alle Dienste, welche die Jokerstar GmbH ihren Kooperationspartnern im geschlossenen und offenen Nutzungsbereich unter https://partners.jokerstar.de/ zur Verfügung stellt.
Die JAP betreibt einen geschlossenen Nutzungsbereich, der nur registrierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Im geschlossenen Nutzungsbereich sind alle Informationen rund um die Messung, Darstellung, Abrechnung und Vergütung der erbrachten Vermittlungsleistung abrufbar. Alle angebotenen Mehrwertdienste der Jokerstar GmbH zielen direkt oder indirekt auf die Vermittlung bzw. den Vertrieb von Diensten oder Inhalten über Online-Marketingmaßnahmen ab.
3.2 Kooperationspartner sind eigenständig auftretende natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen der Erbringung einer vorab individuell definierten Dienstleistung innerhalb einer Kooperationsvereinbarung zielgerichtet mit der Jokerstar GmbH zusammenarbeiten. Die Leistung der Kooperationspartner besteht in der Erbringung von Media-Leistungen zur Absatzförderung der beworbenen Dienste oder Inhalte über das Internet. Die Vergütung hierfür erfolgt erfolgsabhängig.
3.3 Der Kooperationsvertrag wird zwischen der Jokerstar GmbH und dem Kooperationspartner geschlossen und dient als rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien. Der Kooperationsvertrag setzt die Anerkenntnis dieser AGB durch den Kooperationspartner voraus. Der gültige Kooperationsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung des geschlossenen Bereichs auf der JAP und Voraussetzung für die Bewerbung der Jokerstar GmbH und der Aufnahme der Vermarktung.
3.4 Der Kooperationspartner meldet sich bei der JAP mit einem oder mehreren digitalen Medien an. Digitales Medium bezeichnet dabei die Werbefläche (Webseite, E-Mail-Verteiler etc.), sowie das verwendete Online-Instrumentarium (z.B. Social Media, Display Advertising, Vermarktungswege über Dritte, Paid Listings, etc.), über die der Kooperationspartner die über die JAP angebotenen Dienste oder Inhalte vermarktet. Jedes durch die Jokerstar GmbH geprüfte und akzeptierte digitale Medium kann dazu verwendet werden, die Dienste oder Inhalte der Jokerstar GmbH zu bewerben.
3.5 Der Account ist der von der Jokerstar GmbH freigegebene, rechtmäßige Zugang des Kooperationspartners zum Jokerstar-Affiliateprogramm. Um die Freigabe und damit einen rechtmäßigen Zugang zu erhalten, ist die wahrheitsgemäße Angabe der geforderten Anmeldedaten sowie die Prüfung und Annahme der Bewerbung durch die Jokerstar GmbH erforderlich. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, jede Änderung seiner Daten unverzüglich in seinem Account vorzunehmen.
3.6 Benutzer sind Besucher der digitalen Medien des Kooperationspartners, die mittels des von der Jokerstar GmbH bereitgestellten Trackinglinks auf die Seite www.jokerstar.de geleitet werden.
3.7 Als Tracking wird die Messung und Zuordnung von Benutzeraktionen und Transaktionen zu einzelnen Kooperationspartnern bezeichnet. Die Jokerstar GmbH nutzt hierzu grundsätzlich ein cookiebasiertes Zähltagtracking.
3.8 Als Trackinglink wird ein Hyperlink bezeichnet, der einen Benutzer von der Website des Kooperationspartners auf die Internetpräsenz der Jokerstar GmbH leitet und dazu geeignet ist, diese Weiterleitung in hierfür erstellten Datenbanksystemen aufzuzeichnen.
Die Trackinglinks werden dem Kooperationspartner in Form von Textlinks, Bannern, Formularen oder Produktkatalogen über die JAP bereitgestellt und dürfen nur in unveränderter Form eingesetzt werden, um die ordnungsgemäße Transaktionsmessung sicherzustellen.
3.9 Unter Cookie wird eine Textdatei auf einem Computer verstanden, die dazu dient, Informationen auf einen Webserver zu hinterlegen und bei einem späteren Seitenaufruf vom gleichen Webserver wieder auszulesen.
3.10 Als Zähltag wird der auf der Bestätigungsseite des für den jeweiligen Lead-definierten Onlineprozess implementierte Trackingcode zur Übergabe von Lead-Daten an die Jokerstar GmbH bezeichnet. Die Implementierung des Zähltags erfolgt durch die Jokerstar GmbH.
Beim Aufruf der Website der Jokerstar GmbH über die Seiten eines Kooperationspartners wird auf dem Rechner des Benutzers ein Cookie gesetzt, welches die spätere Zuordnung eventueller Transaktionen des Benutzers zum jeweiligen Kooperationspartner im Rahmen der festgesetzten Cookielaufzeit ermöglicht.
Bei Aufruf der Bestätigungsseite wird zunächst geprüft, ob ein dem Zähltag entsprechendes gültiges Cookie auf dem Rechner des Benutzers vorhanden ist. Wenn dies der Fall ist, werden alle für die Wertung und Provisionierung des Kooperationspartners relevanten Daten mittels des Zähltag an die JAP übergeben und in der Statistik verzeichnet.
Die Gültigkeit des Cookies beträgt in der Regel 30 Tage. Abweichende Cookie-Laufzeiten werden in der Kooperationsvereinbarung bekannt gegeben.
Beim Tracking über die Jokerstar GmbH werden ausschließlich anonymisierte Cookies gesetzt, die keine personenbezogenen Daten des Benutzers enthalten. Die Jokerstar GmbH behält sich jedoch vor, andere geeignete Verfahren zur Transaktionsmessung einzusetzen. Sofern ein vom Cookie-/Zähltag-Tracking abweichendes Trackingverfahren eingesetzt wird, erfolgt ein Hinweis in der jeweiligen Kooperationsvereinbarung auf der JAP. Als weiteres von der Jokerstar GmbH zur Transaktionsmessung eingesetztes Verfahren ist hier insbesondere das Tracking per Postback-URL zu nennen.
3.11 Als Klick wird die Weiterleitung eines Benutzers von einer Website des Kooperationspartners auf die Website der Jokerstar GmbH bezeichnet. Die Messung und Aufzeichnung der Klickzahlen über die JAP erfolgt durch den Einsatz von Trackinglinks.
3.12 Unique Klicks sind Klicks von realen Benutzern, die innerhalb einer vorgegebenen Zeit gezählt werden. Maschinell generierte Klicks jeglicher Art werden ausgefiltert. Innerhalb der vorgegebenen Zeit wird dabei nur ein Klick je Trackinglink durch den Benutzer akzeptiert. Die Erkennung der Benutzer erfolgt cookiebasiert. Die Anzahl der Unique Klicks kann nach detaillierter Prüfung im Zweifelsfall variieren. Die Jokerstar GmbH behält sich vor, jeden generierten Klick einer weiteren nicht maschinellen Prüfung zu unterziehen.
3.13 Als Lead wird die vollständige Durchführung einer vorab fest definierten Aktion gemäß der jeweiligen Kooperationsvereinbarung der Jokerstar GmbH durch einen Benutzer auf der Website der Jokerstar GmbH bezeichnet.
3.14 Die Jokerstar GmbH kann dem Kooperationspartner Produktdaten im geschlossenen Bereich der JAP zur Verfügung stellen. Produktdaten dienen dem Kooperationspartner als Basis für die Erstellung eigener interaktiver Vergleiche und Werbemittel. Trotz sorgfältiger Konzeptionierung und Pflege der Produktdaten schließt die Jokerstar GmbH die Haftung für Fehler aus, die sich aus der Programmierung und/oder durch veraltete oder unrichtige Daten ergeben. Die Jokerstar GmbH behält sich vor, die Produktdaten jederzeit zu modifizieren, anzupassen bzw. aus der Vermarktung zu nehmen. Werden die Produktdaten ganz oder teilweise aus der Vermarktung genommen, informiert die Jokerstar GmbH die Kooperationspartner mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen.
3.15 Pay per Action ist ein Vergütungsmodell im Affiliate Marketing. Der Kooperationspartner wird hier mit einem fest stehenden Satz für eine bestimmte Aktion des geworbenen Benutzers vergütet.
3.16 Pay per Click ist ein Vergütungsmodell im Affiliate Marketing und bedeutet Bezahlung des Kooperationspartners pro Klick durch den Benutzer.
3.17 Pay per View ist ein Vergütungsmodell im Affiliate Marketing und bedeutet Bezahlung des Kooperationspartners auf Grundlage der Anzahl von Einblendung oder Sichtkontakten des Benutzers.
3.18 Das „Double-Opt-in"-Verfahren kommt bei der Erbringung von Werbeleistungen über E-Mail-Marketing zum Einsatz. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt die Eintragung eines Benutzers in einer Verteilerliste erst dann, wenn ihm nach erfolgter Eintragung für einen Dienst des Kooperationspartners ein Bestätigungslink zugesandt wurde und der Benutzer diesen Link selbst angeklickt hat. Der Kooperationspartner muss gegenüber der Jokerstar GmbH schriftlich bestätigen, dass ihm von allen zum Einsatz kommenden Empfängern ein explizites Werbeeinverständnis für den Erhalt von Werbebotschaften nach dem Double-Opt-in-Verfahren vorliegt. Der Nachweis muss auf Verlangen werktags binnen 48 Stunden vorgelegt werden können. Zu einem rechtskonformen Opt-ln gehören die eingetragenen Personenangaben, die Quelle sowie die jeweilige IP-Adresse mit Timestamp für den Single Opt-ln und den Double Opt-ln. Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein und der Jokerstar GmbH dadurch mittelbar oder unmittelbar Kosten in Form von Ansprüchen Dritter, damit in Zusammenhang stehende Rechtskosten sowie sonstiger Schaden entstehen, so haftet der Kooperationspartner in vollem Umfang.
4. Teilnahmebedingungen und Abschluss des Kooperationsvertrages
4.1 Durch die Anmeldung bei der JAP akzeptiert der Kooperationspartner die hier zu Grunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.2 Durch das Ausfüllen des Registrierungsformulars auf www.partners.jokerstar.de/signup.aspx kommt noch kein Vertrag zwischen der Jokerstar GmbH und dem Kooperationspartner zustande. Die Registrierung stellt lediglich einen Antrag auf Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Jokerstar GmbH dar, der von der Jokerstar GmbH ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln angenommen werden muss. Die Annahme der Bewerbung erfolgt regelmäßig durch die Freischaltung des Accounts. Der Kooperationspartner erhält hierzu eine Bestätigungs-E-Mail.
4.3 Mit der Annahme der Bewerbung ist der Kooperationspartner berechtigt, seine Leistungen zur Unterstützung der Jokerstar GmbH einzubringen. Eine Verpflichtung erwächst für den Kooperationspartner hierdurch nicht. Wird der Kooperationspartner für die Jokerstar GmbH tätig, so müssen die Leistungen entsprechend der vorliegenden AGB erbracht werden.
4.4 Der Kooperationspartner hat die bei der Registrierung angeforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich die beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten nach erfolgter Registrierung ändern, sind die Daten im Profil im JAP-Dashboard zu ändern.
4.5 Der Kooperationspartner verantwortet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben gegenüber der Jokerstar GmbH.
4.6 Der Kooperationspartner ist verpflichtet, der Jokerstar GmbH seine vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Kontaktinformationen mitzuteilen.
4.7 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Dritten darf die Nutzung der JAP mit den vom Kooperationspartner gewählten Zugangsdaten nicht ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist die Jokerstar GmbH unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter affiliates@jokerstar.de zu informieren.
4.8 Der Kooperationspartner muss die erforderlichen Rechte an der Werbefläche innehaben sowie die entsprechende Berechtigung für die Vermarktung der Werbefläche besitzen. Mit der Bewerbung beim Jokerstar-Affiliateprogramm und der Einbindung der entsprechenden Werbung auf der Werbefläche garantiert der Kooperationspartner, dass diese und die Werbetätigkeiten insgesamt keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen.
Zudem dürfen die Werbeinhalte nicht staatsgefährdender, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sein oder dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung von der Jokerstar GmbH enthält, ist das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung („Spam“) zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und auf Anforderung der Jokerstar GmbH schriftlich nachzuweisen.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung erfolgt auf Leadbasis (Pay per Action). Der Vergütungsanspruch entsteht bei Erfüllung einer von der Jokerstar GmbH festgelegten, definierten Aktion eines Benutzers. Eine Aktion ist dann gegeben, wenn der Benutzer, der über den Tracking-Link des Kooperationspartners auf der Website der Jokerstar GmbH eine Registrierung und hiernach eine Einzahlung, welche den Mindestbetrag von EUR 20,- erreichen muss, vornimmt. Die Einzahlung des Mindestbetrages muss für die Vergütung des Kooperationspartners innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Registrierung vorgenommen werden. Von dieser Vergütungsregelung kann nur dann abgewichen werden, sofern zwischen der Jokerstar GmbH und dem Kooperationspartner eine abweichende, schriftliche Regelung getroffen wurde, wobei für die Schriftlichkeit die Form einer E-Mail ausreichend ist.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Messung der Leads und Entstehung des Vergütungsanspruchs ist die Weiterleitung des Benutzers über die bereitgestellten Trackinglinks, welche ausschließlich auf den bei der Jokerstar GmbH registrierten Websites des Kooperationspartners eingebaut sein dürfen.
Der Lead muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Benutzers zustande kommen. Jeder provisionsfähige Lead wird mittels Cookie-/Zähltag-Tracking in der JAP-Statistik erfasst und nach Ablauf gemäß Kooperationsvereinbarung bestehender Widerrufs- oder sonstiger Storno-/Prüffristen gutgeschrieben. Die Jokerstar GmbH behält sich vor, die Leads vor der Provisionsauszahlung auf vorab definierte Prüfkriterien gemäß Kooperationsvereinbarung zu prüfen und bei Nichterfüllung zu stornieren.
5.2 Mit der Bewerbung und Zulassung akzeptiert der Kooperationspartner die Vorgaben der jeweiligen AGBs und etwaige zusätzliche Vermarktungsbeschränkungen. Sollten die zusätzlichen Vermarktungsbedingungen einzelnen Punkten dieser AGB entgegenstehen, muss ein genauer Hinweis in den Vermarktungsbeschränkungen mit Bezug auf die entsprechende Stelle in diesen AGB erfolgen.
5.3 Der Vergütungsanspruch entsteht grundsätzlich mit Vollendung der jeweils tatsächlich und nachprüfbar vom Kooperationspartner erbrachten Leistungen und beträgt EUR 75,- pro definierter Aktion.
5.4 Die Auszahlung der Provisionen erfolgt einmal monatlich durch die Jokerstar GmbH. Diese behält sich vor, Leistungen auch mehrmals monatlich abzurechnen. Ein Anspruch auf mehrmalige Auszahlungen besteht nicht. Die voraussichtliche Höhe der offenen und auszahlungsfähigen Provisionen kann der Kooperationspartner jederzeit in seinem Account einsehen.
Ein Anerkenntnis der Höhe des Vergütungsanspruchs ist darin nicht enthalten, sondern bleibt einer gesonderten Abrechnung vorbehalten. Die dem Kooperationspartner zugehende Abrechnung entspricht den Erfordernissen der Steuergesetzgebung. Eine Verzinsung des Provisionsguthabens erfolgt nicht.
5.5 Die Jokerstar GmbH behält sich vor, die Auszahlung der Provisionen auch ohne abschließende Prüfung der generierten Leads vorzunehmen. Sollten letztere durch Manipulation oder Täuschung entstanden sein oder nicht den Regelungen der AGB sowie eventuell vereinbarter Nebenabreden entsprechen, ist die Jokerstar GmbH berechtigt, die bereits ausgezahlten Provisionen bis zu einem Zeitraum von 3 Monaten nach erfolgter Auszahlung zurückzufordern.
5.6 Der Kooperationspartner erklärt sein Einverständnis mit der Abrechnung im Gutschriftsverfahren. Anstatt einer Rechnungslegung durch den Kooperationspartner wird von der Jokerstar GmbH eine Gutschrift erstellt, welche dem Kooperationspartner in seinem Account zur Verfügung gestellt wird. Die Gutschrift gilt ab Zustellung nach drei Kalendertagen als anerkannt.
6. Sonstige Pflichten des Kooperationspartners
6.1 Mit der Registrierung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen der JAP erkennt der Kooperationspartner diese AGB für sich als verbindlich an. Ferner erklärt sich der Kooperationspartner mit der Einbeziehung dieser AGB in die jeweilige Kooperationsvereinbarung mit der Jokerstar GmbH einverstanden.
6.2 Der Kooperationspartner bestätigt, dass er sämtliche Rechte an der angemeldeten Werbefläche besitzt. Sofern er die Werbefläche im Namen Dritter anmeldet, hat der Kooperationspartner unaufgefordert den Nachweis der Berechtigung zu erbringen.
6.3 Der Kooperationspartner verpflichtet sich dazu die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 genannten Werbebeschränkungen sowie den für die Jokerstar GmbH geltenden Nebenbestimmungen (einzusehen unter Ziffer 1.5) einzuhalten und stellt die Jokerstar GmbH von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen gegen diese Bestimmungen durch den Kooperationspartner frei.
Insbesondere ist der Kooperationspartner zur Einhaltung folgender Regelungen verpflichtet:
- Die erlaubten Werbezeiten sind einzuhalten (vgl. § 5 GlüStV 2021)
In der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends ist ein Bewerben der Dienste und Inhalte der Jokerstar GmbH nicht erlaubt.
- Der Inhalt der Kooperationspartner darf sich nicht gezielt an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten.
- Unzutreffende Aussagen über Gewinnchancen sind verboten.
- Gewinne dürfen nicht verführerisch in Aussicht gestellt werden.
- Glücksspiel darf nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden.
- Verwendung von Pflichthinweisen, dass die Teilnahme von Glücksspiel erst ab 18 Jahren zulässig ist, Glücksspiel süchtig machen kann und den Verweis auf Hilfsangebote (www.buwei.de oder www.bzga.de). Die Pflichthinweise müssen für Dritte gut sichtbar erkennbar sein.
6.4 Folgendes ist dem Kooperationspartner nicht gestattet:
- Das Kopieren von Original-Werbeanzeigen der Marke Jokerstar.
- Direkte bzw. Non-Stop-Weiterleitung auf www.jokerstar.de
- Jegliche Art von Cookie-Dropping und iFrames.
- Provisionsweitergabe
- Sexualisierte Sprache
- Derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung oder religiöse Verunglimpfung
- Sexuelle Inhalte jeglicher Form
- Positive Darstellung von Drogen oder Waffen, auch deren Zubehör
- Aufruf zu Diskriminierung von Personen
- Inhalte, die Kinder beeinträchtigen können
- Gewaltdarstellungen jeder Art
- Downloadmöglichkeiten bzw. Streaming von illegalen Raubkopien von Filmen, Musik oder Software
- Einbindung netzwerkfremder Gutscheine. Dies betrifft alle Gutscheine, die nicht über die Partnerplattform bereitgestellt werden
- Zusammenarbeit mit Sub-Affiliate-Netzwerken, Bannernetzwerken oder ähnlichem nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Jokerstar GmbH. Nichtbefolgung führt zur sofortigen Beendigung der Partnerschaft. Generierte Umsätze werden nicht verprovisioniert.
- Seiten, die sich noch im Aufbau befinden oder Fehler erzeugen, sowie Seiten deren Inhaltsprüfung nicht möglich ist
- Fehlendes Impressum
- Provisionspflichtige Eigenanmeldungen sind nicht erlaubt und werden nicht vergütet.
- Das Bewerben von anderen Glücksspielanbietern, die bisher nicht lizensiert sind. Hiermit gemeint sind auch solche Anbieter, die bisher nur einen Lizenzantrag gestellt haben.
6.5 Der Kooperationspartner ist verpflichtet,
- auf eine korrekte Schreibweise der Marke Jokerstar zu achten.
- eine Weiterleitung auf Landingpages von www.jokerstar.de nur dann zu erlauben, wenn eine für den Benutzer sichtbare, angemeldete Affiliate-Landingpage vorgeschaltet ist.
-im Falle von Postview-Tracking vorab die Zustimmung der Jokerstar GmbH einzuholen.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen können die entsprechenden Leads nicht vergütet werden.
6.6 Ferner ist dem Kooperationspartner Folgendes nicht gestattet:
- Im Zusammenhang mit SEO und SEM/SEA ist es nicht erlaubt:
-> die Marke Jokerstar sowie jedwede weitere geschützte Marken der Jokerstar GmbH als Suchbegriff im Suchmaschinenmarketing zu verwenden, ebenso für die Begriffe, die durch jedwede sprachliche Identität, Vergleichbarkeit oder Zeichenähnlichkeit oder durch die Veränderung einzelner Buchstaben geeignet sind, beim Benutzer Verwechslungen hervorzurufen oder diesen zu Verwechslungen verleiten können.
-> Jokerstar als Suchbegriff in sämtlichen Schreibweisen inkl. Rechtschreibfehler, Abkürzungen, abgeänderter Groß- bzw. Kleinschreibung und in Kombination mit anderen Worten und Begriffen zu verwenden.
-> die Marke Jokerstar im Anzeigentext zu verwenden.
-> die Marke Jokerstar in Domains und Subdomains der Anzeige-URL zu verwenden.
- Verwendung der Datenfeeds von www.jokerstar.de außerhalb der eigenen Webseiten (auf Drittplattformen wie z.B. Google Shopping).
- Die Nutzung von Browser-Plugins bzw. Extensions, mit deren Hilfe Benutzer Cashback bei der Jokerstar GmbH beanspruchen können. Sollten entgegen dieser Vorgabe Browser Plug-Ins bzw. Extensions genutzt werden, führt dies zur sofortigen Beendigung der Partnerschaft. Dadurch generierte Umsätze werden nicht verprovisioniert.
6.7 Es sind nur Werbemittel erlaubt, welche über das Partnernetzwerk zur Verfügung gestellt werden.
6.8 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die Vermarktung der Dienste und Inhalte der Jokerstar GmbH so zu gestalten, dass eine Leistungserschleichung durch Manipulation oder Täuschung auszuschließen ist. Alle Interaktionen mit Dritten, wie Suchmaschineneinträge, Listung in Verzeichnissen oder Linklisten, etc. müssen grundsätzlich zu gültigen Transaktionen (Klicks, Views, Leads) führen.
6.9 Der Kooperationspartner verpflichtet sich ausschließlich die von der Jokerstar GmbH über die JAP bereitgestellten, mit den zur Onlineerfolgsmessung erforderlichen Trackinglinks versehenen Werbemittel (Text, Banner, HTML, Formulare etc.) zu verwenden.
Die bereitgestellten Quellcodes dürfen nicht verändert und ausschließlich auf den angegebenen Werbeflächen des Kooperationspartners verwendet werden. Jede Weitergabe der Werbemittel an Dritte ist zustimmungsbedürftig. Die Zustimmung seitens der Jokerstar GmbH erfolgt per E-Mail.
6.10 Betreibt der Kooperationspartner E-Mail-Marketing, verpflichtet er sich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Besonders zu berücksichtigen sind dabei § 7 Abs. 1 bis 3 UWG, sowie die entsprechende Rechtsprechung. Insbesondere hat der Kooperationspartner darüber Nachweis zu führen, dass jeder Benutzer der Zustellung von Werbemails per Double-Opt-ln ausdrücklich zugestimmt hat. Darüber hinaus müssen die E-Mails ein Impressum nach Vorgabe des § 5 TMG aufweisen. Jeder E-Mail Content ist vor Versand der Jokerstar GmbH zur Abnahme vorzulegen. Die Abnahme der E-Mail seitens der Jokerstar GmbH erfolgt durch Erklärung per E-Mail.
6.11 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, zur Bewerbung der Jokerstar GmbH ausschließlich Websites zu verwenden, die nicht dazu geeignet sind, den Ruf oder die Wertschätzung der Dienste und Inhalte, der Marke oder des Geschäftsbetriebes zu schädigen. Die Nutzung der Marke oder sonstiger Rechte der Jokerstar GmbH ist gesondert in den jeweiligen Kooperationsvereinbarungen definiert.
Ferner erklärt sich der Kooperationspartner bereit, alle gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherschutzes einzuhalten und zu berücksichtigen.
Werbeflächen mit pornografischen, rechtsradikalen, diskriminierenden, illegalen oder gegen geltendes deutsches Recht verstoßenden Inhalten sind von der Nutzung der JAP ausgeschlossen.
6.12 Die automatisierte Generierung von Views, Klicks und Leads über technische Systeme ist unzulässig.
6.13 Die durch die JAP bereitgestellten Daten im Zusammenhang mit der Vermarktung der Dienste und Inhalte der Jokerstar GmbH, dürfen durch den Kooperationspartner nur für interne Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
6.14 Bei der Vermarktung von Diensten und Inhalten ist Wert auf eine homogene Darstellung der Dienst- und Inhaltsmerkmale zu legen. Die Herausstellung einzelner Merkmale ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dies dazu führt, dass die generierten Neukunden ein größeres Risiko für die Jokerstar GmbH darstellen als dies bei einer homogenen Darstellung der Dienst- und Inhaltsmerkmale der Fall wäre. Inhomogenes Vermarktungsvorgehen führt zum Verlust des Vergütungsanspruchs. Im Zweifelsfall kann sich der Kooperationspartner das Vermarktungsvorgehen vor Start der Vermarktung von der Jokerstar GmbH bestätigen lassen. Die Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
6.15 Der Kooperationspartner verpflichtet sich dazu die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 genannten Werbebeschränkungen einzuhalten. Insbesondere darf sich der Inhalt nicht gezielt an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Unzutreffende Aussagen über Gewinnchancen sind verboten. Zudem darf Glücksspiel nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden.
6.16 Es wird ausdrücklich auf das tägliche Werbeverbot zwischen 6:00 und 21:00 Uhr im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele hingewiesen.
6.17 Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn eine Verlinkung auf Drittanbieter erfolgt.
6.18 Sollten Verstöße gegen die Vorschriften aus Ziffer 6 festgestellt werden, kann die Jokerstar GmbH auch nachträglich die sofortige Änderung oder Unterlassung verlangen.
7. Missbrauch
7.1 Jegliche Form des Missbrauchs, etwa in Form der Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, diese AGB oder etwaige zusätzliche, vertragsspezifische Bedingungen verstoßen, ist untersagt.
7.2 Dem Partner ist es insbesondere untersagt, zu versuchen die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte, unter Verwendung der ihm im Rahmen des Jokerstar-Partnerprogramms überlassenen Werbemittel, Trackinglinks und/oder sonstigen technischen Hilfsmittel, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Geschäftsabschlüsse herbeiführt:
a) Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, wie beispielsweise durch die unberechtigte Angabe fremder, falscher oder nicht existierender Daten,
b) Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel gar nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen sowie folgende Werbemethoden: Cookiedropping, Forced Klicks, Postview, Paidmails, lncentivierter Traffic,
c) Verwendung von für die Jokerstar GmbH oder für Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich geschützten Begriffen, etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Werbefläche ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Jokerstar GmbH.
Provisionspflichtige Eigenanmeldungen sind nicht erlaubt.
7.3 Für SEM-Kampagnen dürfen insbesondere die folgenden Handlungen nicht vorgenommen werden:
a) Brand-Bidding
b) Verwendung eines Markennamens oder sogenannten „Vertippers" in der Display-URL, Anzeigentitel oder Anzeigentext.
7.4 Eine Umgehung des Werbeverbots ist unzulässig.
7.5 Jegliche Form des Missbrauchs führt zu einer sofortigen Sperrung des Kooperationspartner-Accounts. Für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse entsteht kein Vergütungsanspruch des Partners.
7.6 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen jeweils eine von der Jokerstar GmbH nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Kooperationspartner-Account vorhandene und bestätigte Guthaben. Etwaige weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzforderungen seitens der Empfänger bzw. deren Prozessbevollmächtigter, bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7.7 Trifft ein über diese Geschäftsbedingungen hinausgehendes Vertragsverhältnis eine andere Regelung bezüglich der Vertragsstrafe, so geht diese spezielle Regelung derjenigen aus Ziffer 7.6 vor.
8. Kündigung
8.1 Der Kooperationsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
8.2 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kann jederzeit von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung beendet werden. Eine Kündigungserklärung per E-Mail ist hierbei ausreichend.
8.3 Die Vergütung eventuell bestehender Guthaben erfolgt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß Ziffer 5.
8.4 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, nach Beendigung oder Aussetzung des Vertragsverhältnisses sämtliche Trackinglinks und Werbemittel zu der Jokerstar GmbH von seinen Seiten vollständig zu entfernen. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung erfolgt keine weitere Vergütung seitens der Jokerstar GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Kooperationspartner die betroffenen Trackinglinks und Werbemittel noch nicht von seinen Websites entfernt hat.
9. Haftung
9.1 Die Jokerstar GmbH haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für Ereignisse, die in ihrem Einfluss- und Wirkungsbereich liegen sowie für die Verletzung einer Vertragspflicht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs. Für höhere Gewalt oder Einflüsse, die nicht durch die Jokerstar GmbH beeinflusst werden können, wird keine Haftung übernommen. Sofern die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Jokerstar GmbH.
9.2 Die Jokerstar GmbH verpflichtet sich, die Ausfallsicherheit der JAP sowie der Website und Onlineprozesse durch laufende Überwachung der Server in höchstmöglichem Maße sicherzustellen. Für Ausfallzeiten der JAP sowie der Website und Onlineprozesse sowie damit eventuell verbundenen Provisionsausfällen wird keine Haftung übernommen.
In diesem Zusammenhang sind Ausfälle ausgenommen, die aufgrund routinemäßiger Wartungsarbeiten oder durch das Verschulden Dritter zu Stande kommen. Die Jokerstar GmbH wird sich im Falle eines Systemausfalls im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten sofort bemühen, die Erreichbarkeit des Trackingsystems wiederherzustellen.
10. Datenschutz
10.1 Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses in elektronischer Form. Gespeichert werden hierbei Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung und Webadressen des Kooperationspartners. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung.
10.2 Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und behandelt.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien verpflichten sich dazu, alle während des Bestehens der Geschäftsverbindung vom jeweils anderen Kooperationspartner erhaltenen Informationen in Bezug auf deren Unternehmen und Geschäftsbetrieb, einschließlich der getroffenen Maßnahmen zur Durchführung dieses Kooperationsvertrages gegenüber Dritten geheim zu halten, soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind.
11.2 Beide Parteien haben dafür einzustehen, dass ihre Mitarbeiter zur Beachtung und Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen verpflichtet werden. Dies gilt entsprechend auch für betriebsfremde Personen, die mit der Durchführung der Zusammenarbeit betraut werden. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben hiervon unberührt.
11.3 Der Kooperationspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Leistungserbringung erlangten Informationen (Views/Klicks/Leads) durch die Jokerstar GmbH für zusätzliche Mehrwertdienste (z.B. Branchenvergleiche, Benchmarking) verwendet werden dürfen. Die Jokerstar GmbH verpflichtet sich, diese Daten nur anonymisiert zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
11.4 Die vorgenannten Bestimmungen gelten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus weiter.
12. Änderungsvorbehalt
12.1 Änderungen dieser AGB werden dem Kooperationspartner rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die vom Kooperationspartner angegebene E-Mail-Adresse. Widerspricht der Kooperationspartner den veränderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, so werden diese mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.
12.2 Die Provisionen bei allen Partnerprogrammen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung. Die Jokerstar GmbH kann nach Rücksprache mit dem Kooperationspartner die Vergütungsvereinbarung ändern. Sofern kein Termin für das Inkrafttreten neuer Provisionsmodelle zwischen der Jokerstar GmbH und dem Kooperationspartner vereinbart wurde, tritt das neue Provisionsmodell zum Folgetag, 00.00 Uhr, nach Bekanntgabe in Kraft.
12.3 Die Jokerstar GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die JAP den eigenen Erfordernissen anzupassen und weiterzuentwickeln. Notwendige Anpassungsarbeiten können auch an Dritt-Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen ausgelagert werden.
13. Salvatorische Klausel
Die vorliegenden AGB bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.